Vier Themen, die in jedem Compliance-Check der Fahrradindustrie auftauchen. Hier sind unsere Antworten, in der Reihenfolge, in der sie meistens kommen.
Werkvertrag nach BGB. Klar abgegrenzt.
Wir arbeiten ausschließlich auf Werkvertragsbasis nach §§ 631 ff. BGB. Jeder Vertrag definiert Stückzahl, Qualität, Termin. Wir schulden den Erfolg, nicht die Arbeitszeit.
Die Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG ergibt sich aus der Durchführung: Unsere Mechaniker arbeiten unter Anleitung unseres Vorarbeiters. Der Auftraggeber erteilt keine fachlichen oder organisatorischen Weisungen. Werkzeuge, Arbeitsmittel und Materialaufteilung sind im Vertrag geregelt.
Jeder Werkvertrag enthält eine schriftliche Aufgabentrennung und einen Eskalationspfad mit Ansprechpartnern beider Seiten.
A1-Bescheinigung und EU-Entsendung.
Alle Mechaniker sind regulär in Rumänien sozialversichert und werden nach den Regeln der EU-Entsenderichtlinie nach Deutschland entsendet. Vor Einsatzbeginn liegt für jeden Mechaniker eine gültige A1-Bescheinigung vor.
Die Bescheinigungen gehen vor Einsatzbeginn in Kopie an den Auftraggeber und sind bei behördlichen Kontrollen sofort vorlegbar. Sozialversicherungsbeiträge werden vollständig in Rumänien abgeführt.
Mindestlohn-Compliance, dokumentiert.
Während des Einsatzes in Deutschland gilt für unsere Mechaniker das Mindestlohngesetz. Sollarbeitszeit, tatsächliche Arbeitszeit und ausbezahlte Beträge sind lückenlos dokumentiert.
Bei Bedarf legen wir Stundennachweise, Lohnabrechnungen und Auszahlungsbelege vor. Damit entlasten wir den Auftraggeber von der Generalunternehmerhaftung nach § 14 AEntG.
Versicherungsschutz mit klaren Deckungssummen.
Wir tragen die volle werkvertragliche Haftung für die zugesagte Montagequalität. Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung sind abgeschlossen, eine Produkthaftpflicht-Komponente sichert Risiken aus der Montagetätigkeit ab.
Versicherungsbestätigungen mit konkreten Deckungssummen gehen nach Vertragsabschluss an euch. Auf Wunsch als separates Dokument für den Einkauf.
DSGVO und Geheimhaltung.
Bei Rückrufaufträgen und sensiblen Erstmontagen arbeiten wir unter Geheimhaltungsvereinbarung, die vor dem Erstgespräch gegenseitig unterzeichnet wird. Personenbezogene Daten aus Rückrufprozessen verarbeiten wir DSGVO-konform.
Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO stellen wir bei Bedarf. Unsere Mitarbeiter unterliegen einer schriftlichen Verschwiegenheitsverpflichtung über das Vertragsende hinaus.
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