Für Einkauf und Compliance

Was euer Einkauf prüft, haben wir vorbereitet.

Vier Themen, die in jedem Compliance-Check der Fahrradindustrie auftauchen. Hier sind unsere Antworten, in der Reihenfolge, in der sie meistens kommen.

01 / Vertragsform

Werkvertrag nach BGB. Klar abgegrenzt.

Wir arbeiten ausschließlich auf Werkvertragsbasis nach §§ 631 ff. BGB. Jeder Vertrag definiert Stückzahl, Qualität, Termin. Wir schulden den Erfolg, nicht die Arbeitszeit.

Die Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG ergibt sich aus der Durchführung: Unsere Monteure arbeiten unter Anleitung unseres Vorarbeiters. Der Auftraggeber erteilt keine fachlichen oder organisatorischen Weisungen. Werkzeuge, Arbeitsmittel und Materialaufteilung sind im Vertrag geregelt.

Jeder Werkvertrag enthält eine schriftliche Aufgabentrennung und einen Eskalationspfad mit Ansprechpartnern beider Seiten.

Abrechnung erfolgt pro montiertem Stück, nicht nach Stunden oder Schichten. Stückzahlen und Einheitspreise sind im Werkvertrag definiert.

Rechtsgrundlage
§§ 631 ff. BGB
Abrechnung
Pro montiertem Stück
Mindestbuchung
5 Monteure für 4 Wochen
Weisungsrecht
Ausschließlich beim Werkvertragsnehmer
02 / Sozialversicherung

A1-Bescheinigung und EU-Entsendung.

Alle Monteure sind regulär in Rumänien sozialversichert und werden nach den Regeln der EU-Entsenderichtlinie nach Deutschland entsendet. Vor Einsatzbeginn liegt für jeden Monteur eine gültige A1-Bescheinigung vor.

Die Bescheinigungen gehen vor Einsatzbeginn in Kopie an den Auftraggeber und sind bei behördlichen Kontrollen sofort vorlegbar. Sozialversicherungsbeiträge werden vollständig in Rumänien abgeführt.

Sozialversicherung
Rumänien (EU-Entsendung)
A1-Bescheinigung
Vor jedem Einsatz, einzeln pro Monteur
EU-Rechtsrahmen
VO (EG) 883/2004, EU-Entsenderichtlinie
Einarbeitung
Auf Deutsch oder Englisch durch Vorarbeiter
03 / Mindestlohn

Mindestlohn-Compliance, dokumentiert.

Während des Einsatzes in Deutschland gilt für unsere Monteure das Mindestlohngesetz. Sollarbeitszeit, tatsächliche Arbeitszeit und ausbezahlte Beträge sind lückenlos dokumentiert.

Bei Bedarf legen wir Stundennachweise, Lohnabrechnungen und Auszahlungsbelege vor. Damit entlasten wir den Auftraggeber von der Generalunternehmerhaftung nach § 14 AEntG.

Anwendbarer Mindestlohn
Deutscher gesetzlicher Mindestlohn
Dokumentation
Stundennachweis, Lohnabrechnung, Auszahlungsbeleg
Aufbewahrungsdauer
Zwei Jahre nach Einsatzende
04 / Versicherung und Haftung

Versicherungsschutz mit klaren Deckungssummen.

Wir tragen die volle werkvertragliche Haftung für die zugesagte Montagequalität. Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung sind abgeschlossen, eine Produkthaftpflicht-Komponente sichert Risiken aus der Montagetätigkeit ab.

Versicherungsbestätigungen mit konkreten Deckungssummen gehen nach Vertragsabschluss an euch. Auf Wunsch als separates Dokument für den Einkauf.

Berufshaftpflicht
Deckungssumme im Bereich branchenüblich
Betriebshaftpflicht
Deckungssumme im Bereich branchenüblich
Bestätigung
Auf Anfrage als separates Dokument
05 / Datenschutz

DSGVO und Geheimhaltung.

Bei Rückrufaufträgen und sensiblen Aufträgen arbeiten wir unter Geheimhaltungsvereinbarung, die vor dem Erstgespräch gegenseitig unterzeichnet wird. Personenbezogene Daten aus Rückrufprozessen verarbeiten wir DSGVO-konform.

Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO stellen wir bei Bedarf. Unsere Mitarbeiter unterliegen einer schriftlichen Verschwiegenheitsverpflichtung über das Vertragsende hinaus.

Werkvertrag verstanden? Sprecht uns an.

Ansprechpartner Vertrieb
Direktanfrage, Rückruf innerhalb von zwei Werktagen
0176 66 83 11 49 vertrieb@velotakt.de